Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vimedico GmbH und Partner


§ 1 - Vertragsgrundlagen

Die Firma Vimedico GmbH - im folgenden Text Vimedico genannt - wird von den geschäftsführenden Gesellschaftern Michael Lang und Günter Loscher geführt und bietet ein Konzept zum Betrieb von eigenständigen und rechtlich selbständigen Vimedico-Praxen an.
Die Vimedico GmbH betreibt keine eigenen Praxen, sondern liefert lediglich das Know-how für jeweils eigenständige gewerbliche Unternehmen, die mit einem einheitlichen Marktauftritt und einer einheitlichen Arbeitsweise tätig werden. Bei der Vimedico GmbH liegen alle Markenrechte der geschützten Wort-/Bildmarke Vimedico, eingetragen beim Bundes Patent- und Markenamt für die Klasse 3 (Kosmetische Schlankheitspräparate), Klasse 41 (Unterricht über kalorienarme Speisenzubereitung) und Klasse 44 (Gesundheits- und Schönheitspflege, nämlich Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung und Schlankheitskuren.
Die Vertragspartner der Vimedico GmbH erwerben ein zeitlich und örtlich beschränktes Recht auf Verwendung des Markenzeichens und der von Vimedico konzipierten sowie jeweils aktualisierten Konzeption.

§ 2 - Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle vertraglichen Leistungen von Vimedico, gleichgültig ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt.

§ 3 - Formvorschrift, Änderungen
Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie Zusicherung von Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Änderungen der AGB werden gegenüber den Vertragspartnern wirksam, wenn sie diesen mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugegangen sind und nicht bis zur Wirksamkeit widersprochen wurde. Erfolgt ein Widerspruch, gelten die jeweils vorher gültigen AGB.

§ 4 - Leistungen
Vimedico bietet den Vertragspartnern Beratung und Hilfe beim Betrieb einer eigenständigen Vimedico-Praxis zur Gewichtsreduzierung sowie eine Werbeplattform im Internet zur Information von deren Kunden oder Interessenten. Dabei gewährleistet Vimedico keinen bestimmten geschäftlichen Erfolg und greift auch nicht in das rechtliche Verhältnis zwischen den Vimedico-Partnern und deren Kunden ein. Zwischen den Kunden der Vimedico-Partner und Vimedico entsteht keinerlei vertragliche Beziehung.
Die Beratung und Hilfe erfolgt gewissenhaft auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse von Vimedico.
Sofern Vimedico an die Partner Ware liefert, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vimedico.

§ 5 - Pflichten der Vimedico-Partner
Jeder Vimedico-Partner ist verpflichtet, geeignete Praxisräume während der üblichen und mit Vimedico abgestimmten Öffnungszeiten und in angemessener Ausstattung zu betreiben. Für Betrieb und Einrichtung sind die jeweiligen Vimedico-Grundsätze einzuhalten. Alle zum Know-how von Vimedico gehörenden Informationen hat der Partner streng vertraulich zu handhaben und darf nur solche Fakten an seine Kunden weitergeben, die zur Veröffentlichung durch Vimedico freigegeben sind. Dies gilt auch und insbesondere für jegliche Werbung sowie die Erstellung sonstiger Unterlagen. Der Vimedico-Partner steht für die Folgen der Verletzung dieser Pflicht auch dann ein, wenn sie durch seine Mitarbeiter oder Beauftragten begangen wurde. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsbeendigung uneingeschränkt fort. Sollten dem Vimedico-Partner Vertragsverstöße anderer Vimedico-Partner oder Verletzungen von Schutzrechten durch Dritte bekannt werden, ist er zur unverzüglichen Mitteilung an Vimedico verpflichtet.
Soweit dem Vimedico-Partner Informationen vorliegen, die Änderungen oder Verbesserungen der Vimedico-Konzeption sinnvoll erscheinen lassen, hat er dies an Vimedico mitzuteilen. Ein Anspruch auf Änderung der Vimedico-Konzeption besteht seitens des Vimedico-Partners nicht. Ändert Vimedico die Konzeption nicht nach den Vorschlägen des Vimedico-Partners, so hat dieser seine Praxis weiterhin ausschließlich in der Weise zu betreiben, wie es nach der Vimedico-Konzeption vorgesehen ist.
Zahlungen an Vimedico hat der Vimedico-Partner binnen zwei Wochen nach Rechnungsempfang ohne Abzug zu leisten. Aufrechnungsrechte stehen dem Vimedico-Partner nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Vimedico anerkannt sind.
Vertragliche Rechte gegenüber Vimedico an Dritte abzutreten oder zu verpfänden ist dem Vimedico-Partner nicht gestattet.

§ 6 - Haftung
Der Vimedico-Partner und Vimedico haften - soweit ein Haftungsausschluss vertraglich möglich ist - nicht gegenseitig oder gegenüber Dritten für Schäden aus oder an dem Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Vertragspartei, soweit diese Schäden nicht üblicherweise versicherbar sind, selbst wenn diese Schäden in Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit des Schadenverursachers stehen sollten.

§ 7 - Schlussbestimmungen
Für Kaufleute und juristische Personen ist als Gerichtsstand Ansbach vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen soll eine solche Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung beiderseitigen Interessen am meisten entspricht.

Fassung vom 16.02.2008